Mitglieder

Der VFWG unterscheidet zwischen Kollektiv- und Einzelmitgliedern

Kollektivmitglieder haben die Stimmberechtigung für den VFWG. Kollektivmitglied kann jede juristische Person werden, die den Vereinszweck aktiv unterstützt, insbesondere Hochschulen mit Studiengängen für Gesundheitsberufe, aber auch Berufsverbände. Mitgliederbeitrag: € 200.- pro Jahr

Einzelmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.

Mitgliederbeitrag: € 50.- pro Jahr. Für Studierende und wenig Verdienende kann der Mitgliederbeitrag auf € 20.- reduziert oder ganz erlassen werden.

Wollen Sie Mitglied werden? Richten Sie eine E-Mail an den Präsidenten, am besten mit dem ausgefüllten Formular. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.